
Häufige Fragen
Füllen Sie das Anmeldeformular über unser Online-Formular auf der Homepage aus. Formulare in Papierform erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule. Schicken Sie es uns gern per E-Mail oder per Post zu oder geben es persönlich im Sekretariat ab beziehungsweise stecken es in den Briefkasten.
Sobald die Anmeldung im Sekretariat eingegangen ist, wird nach einem freien Platz bei den Lehrkräften geschaut. Sollte ein Platz vorhanden sein, nimmt die entsprechende Lehrkraft Kontakt zu Ihnen auf und bespricht mit Ihnen eine mögliche Unterrichtszeit. Sobald alles besprochen ist, geht Ihre Anmeldung zur weiteren Bearbeitung an unsere Gebührensachbearbeitung, von der Sie Ihre Anmeldebestätigung und Ihren Gebührenbescheid erhalten. Der Unterricht kann parallel dazu zum nächsten Monatsbeginn starten.
Dann kommt Ihre Anmeldung auf eine Warteliste. Sobald es eine freie Unterrichtszeit gibt, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Wahl des Instrumentes nochmals zu überdenken. Vielleicht klappt es mit einem anderen Instrument zeitnäher.
Unsere Angebote und Regelungen finden Sie direkt auf unserer Homepage unter Unterrichtsangebote und Satzung oder im Sekretariat der Musikschule.
Es gibt unterschiedliche Gebühren. Je nachdem, ob ein eigenes Einkommen vorhanden ist oder nicht. Und sie richtet sich danach, ob man im Landkreis Oder-Spree wohnt oder nicht. Einzelunterricht kostet mehr als Paar- oder Gruppenunterricht. Für den Unterricht im Bereich der musikalischen Früherziehung, der musikalischen Grundausbildung sowie für Ensemblefächer ohne Hauptfach fallen ebenfalls Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren finden Sie direkt auf unserer Homepage unter Gebührensatzung oder im Sekretariat der Musikschule.
Die am häufigsten gewählte Unterrichtsform ist der Einzelunterricht Kind (aus dem Landkreis), 30 Minuten wöchentlich. Dieser kostet 450,00 Euro pro Schuljahr, also 37,50 Euro monatlich.
Natürlich. Bei uns ist jeder willkommen. Wir bieten Unterricht bereits für die Kleinsten (ab etwa 4 Jahren) an und nach oben gibt es keine Grenzen.
Nicht im engeren Sinne. Das erste Vierteljahr unseres Unterrichtes versteht sich als Probezeit. Sie können innerhalb dieser Zeit fristlos zum Ende der drei Monate kündigen. Erst danach gelten die Kündigungsfristen unserer Satzung.
Wir verfügen über ein großes Instrumentenlager und können (fast) alle Instrumente ausleihen, die wir auch unterrichten. Fragen Sie gern unsere Mitarbeitenden in der Schulsachbearbeitung oder die Lehrkraft Ihres Instrumentes.
Das ist gar kein Problem und kommt bei jedem mal vor. Bitte Ihrer Lehrkraft (rechtzeitig) Bescheid geben, damit sie sich keine unnötigen Sorgen über Ihr Wegbleiben macht.
Wir richten uns nach den Schulferien. In schulfreien Zeiten, auch an Brückentagen, findet kein Musikschulunterricht statt. Die erste Schulwoche ist unsere Vorbereitungswoche und die vorletzte volle Schulwoche unsere Prüfungswoche. Hier muss kein Unterricht erteilt werden, besprechen Sie das bitte mit Ihrer Lehrkraft.
35 Unterrichtsstunden sind laut Satzung zu geben. Sollten diese 35 Stunden nicht im Schuljahr zusammenkommen, besteht die Möglichkeit zur Prüfung auf Gebührenerstattung. Der Antrag zur Erstattung wird formlos an die Gebührensachbearbeitung gerichtet.
Unsere Kündigungsfristen sind jeweils zum 31. Januar und zum 31. Juli eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens einen Monat zuvor eingereicht werden. Das können Sie mit unserem Online-Formular auf der Homepage machen oder Sie bekommen das Kündigungsformular im Sekretariat der Musikschule. Ein kurzer Text in einer E-Mail wird ebenfalls als Kündigung akzeptiert.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, so zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Wegzug. Hierüber wird im Einzelfall entschieden.
Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter in den Sekretariaten. Diese können Ihnen alle Fragen beantworten.